Teilnehmen können Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Institutionen, Organisationen und Verbände mit Sitz in Österreich.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Marketingleistung, für die im Zeitraum Anfang 2022 bis Ende 2023 realisiert wurden und einen markanten Unternehmungserfolg ausgelöst haben.
Diese Marketingleistung kann sich auf eine ganzheitliche Unternehmensstrategie, auf ein spezifisches Produkt, eine Produktgruppe oder eine Markenführungsstrategie beziehen. Die Marketingleistung kann regional, national oder auch international – mit deutlichem Bezug zum Standort Österreich – sein. Als realisiert gilt die Marketingleistung, wenn das Unternehmen, das Produkt, die Produktgruppe oder die Dienstleistung am Markt positioniert ist und ein Unternehmenserfolg messbar ist.
Der Einreicher nimmt verbindlich am Staatspreis Marketing teil. Mit Einreichung der Unterlagen stehen sämtliche Bestandteile, insbesondere Beschreibung des Konzeptes, Fotos, Videos, etc. dem Veranstalter, der Marketing Impuls Austria GmbH, zu jedweder Veröffentlichung insbesondere in der medialen Berichterstattung durch die Medienpartner zur Verfügung. Der Einreicher räumt der Marketing Impuls Austria GmbH als Veranstalter eine übertragbare Werknutzugsbewilligung für alle derzeit bekannten und künftig geschaffenen Nutzungsarten, also insbesondere auch die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie die Bearbeitungsrechte, zeitlich und örtlich unbegrenzt bereits im Moment der Einreichung des gegenständlichen Projektes unentgeltlich ein.
Eingereicht werden kann ab 12. Februar 2024 bis zum 19. April 2024.
Die Einreichgebühr für den Staatspreis Marketing in einer Kategorie beträgt € 340,- zzgl. 20 % USt.
Jede weitere Einreichung in einer anderen Kategorie beträgt € 100,- zzgl. 20 % USt.
Die Einreichgebühr für Start-Ups* in einer Kategorie beträgt €200,- zzgl. 20 % USt.
*Gründungsjahr muss im Einreichzeitraum liegen (Jänner 2022 bis Dezember 2023)
Hier gehts zum Tool: Jetzt einreichen!